Neue Förderungen für Heizungen und Sanierungen ab 2026: Wichtige Informationen für Eigentüme
Neue Förderungen für Heizungen und Sanierungen ab 2026
Am 10. Juli 2023 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen für die Förderung von Heizungsanlagen und energetischen Sanierungen. Die neuen Regelungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft und betreffen sowohl private Eigenheimbesitzer als auch Vermieter.
Eine der zentralen Neuerungen ist, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin installiert werden dürfen. Allerdings müssen diese Systeme ab 2029 in der Lage sein, einen wachsenden Anteil an Biobrennstoffen zu nutzen. Wer stattdessen auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Biomasse setzt, kann nach wie vor Fördermittel bei der KfW beantragen, wobei die Bedingungen sich ändern.
Änderungen in der Heizungsförderung
Die Fördermittel für Heizungen sind nicht mehr so großzügig wie in der Vergangenheit. Der maximale förderfähige Betrag beträgt nun 28.000 Euro, im Vergleich zu 30.000 Euro zuvor. Dieser Betrag wird ab dem 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 750 Euro gesenkt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge: Für die erste Wohneinheit bleiben es 28.000 Euro, während die Beträge für die weiteren Einheiten 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Einheit betragen.
Die Förderungen sind zudem einkommensabhängig. Die Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, wobei ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt wird. Für Geräte aus Nicht-EU-Ländern wird die Grundförderung auf 15 % gesenkt. Ein neuer Einkommensbonus gewährt Selbstnutzenden mit einem Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro einen Bonus von 40 %, während der Bonus für Haushalte mit 40.000 Euro auf 30 % und bei 50.000 Euro auf 10 % sinkt. Familien mit Kindern profitieren von zusätzlichen Abzügen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens.
Wichtige Änderungen bei der Gebäudesanierung
Auch bei der energetischen Sanierung von Gebäuden gibt es Anpassungen. Die Förderung für bestimmte Effizienzklassen wurde reduziert. Die Effizienzklasse 85 entfällt vollständig, während die Klassen 40, 55 und 70 nur gefördert werden, wenn sie die Kriterien der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erfüllen. Der Höchstbetrag für zinsgünstige Darlehen bleibt bei 150.000 Euro, aber die Höhe der Tilgungszuschüsse wurde um 10 % gekürzt. Ein Bonus für die EE-Klasse wird nicht mehr gewährt.
Haushalte, die ihre Gebäude seriell sanieren, können weiterhin von einem zusätzlichen Tilgungszuschuss profitieren. Der Zuschuss für besonders ineffiziente Gebäude bleibt bestehen und kann bis zu 25 % betragen.
Einzelmaßnahmen und BAFA-Förderung
Die Förderung durch das BAFA für Einzelmaßnahmen wie Dämmungen bleibt erhalten, jedoch mit neuen Obergrenzen für Mehrfamilienhäuser. Die Grundförderung beträgt weiterhin 15 %, aber auch hier gibt es eine schrittweise Senkung der maximal förderfähigen Ausgaben.
Praktische Hinweise zur Inanspruchnahme von Förderungen
Für Interessierte ist es wichtig, sich frühzeitig über die neuen Förderbedingungen zu informieren. Insbesondere bei der Auswahl von Heizungsanlagen oder der Planung von Sanierungen sollte auf die Förderfähigkeit geachtet werden. Die KfW-Programme bieten hier vielfältige Möglichkeiten, die finanzielle Belastung durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zu reduzieren. Eine individuelle Beratung kann helfen, die besten Optionen für die eigene Situation zu finden.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die neuen Regelungen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Eigentümer und Vermieter sollten sich rechtzeitig über die Änderungen informieren und gegebenenfalls einen Experten zurate ziehen, um die bestmöglichen Förderungen zu nutzen. Eine frühzeitige Planung kann nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen.
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Quelle: Heizungsgesetz 2026: Neue Förderung für Heizung & Sanierung
