Attraktive KfW-Förderungen für Familien beim Kauf von Bestandsimmobilien
Attraktive Förderungen für Familien beim Kauf von Bestandsimmobilien
Im Herbst 2024 wurde das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ der KfW-Bank ins Leben gerufen, um Familien und Alleinerziehenden den Erwerb von Bestandsimmobilien zu erleichtern. Ab dem 3. August 2026 gelten nun neue, verbesserte Förderbedingungen, die es ermöglichen, dass mehr Familien mit Kindern von diesem Angebot profitieren können.
Das Programm richtet sich an Ersterwerbende, die ihre Immobilie selbst nutzen möchten, und fördert den Kaufpreis der Immobilie sowie die Grundstückskosten. Die Änderungen im Förderprogramm bedeuten konkret, dass der maximal mögliche Darlehensbetrag für Familien ansteigt: Familien mit einem Kind können nun bis zu 140.000 Euro erhalten, für zwei Kinder liegt die Obergrenze bei 160.000 Euro und für drei oder mehr Kinder bei 180.000 Euro. Diese Anpassungen sollen den Erwerb von Eigentum für Haushalte mit Kindern erleichtern.
Vorteile und Verpflichtungen der Förderung
Das Darlehen wird zu einem attraktiven Zinssatz vergeben, der bei einer Laufzeit von bis zu 25 oder 35 Jahren bei nur 0,25 % oder 0,53 % liegt. Die Fördermittel sind insbesondere für die energetische Sanierung der Immobilien vorgesehen. Käufer müssen sich verpflichten, innerhalb von viereinhalb Jahren nach Erhalt der Förderzusage energetische Maßnahmen durchzuführen. Dies kann durch eine umfassende Sanierung oder durch spezifische Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder Heizungen geschehen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Einkommensgrenzen beachtet werden: Familien mit einem minderjährigen Kind dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro haben. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Zusätzlich steht für die Sanierung des erworbenen Objekts der Förderkredit „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“ (KfW-Programm 261) zur Verfügung, der ebenfalls zinsgünstige Konditionen bietet.
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Parallel zu den Verbesserungen im Förderprogramm „Jung kauft Alt“ hat die Bundesregierung am 29. Juli 2026 Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die bisherige Einspeisevergütung für Solarstrom wird für Kleinanlagen ab 2027 komplett entfallen, und neue Anlagen erhalten nur noch eine vorübergehende Übergangszahlung. Diese Regelung wird in der Branche kritisch gesehen, da sie den Ausbau der Solarenergie in Deutschland gefährden könnte.
Praktische Hinweise für Käufer und Investoren
Für Familien, die den Kauf einer Bestandsimmobilie ins Auge fassen, bieten die neuen Förderbedingungen eine hervorragende Möglichkeit, Eigenkapital einzubringen und die monatlichen Belastungen zu reduzieren. Es ist jedoch ratsam, sich umfassend über die Verpflichtungen zur energetischen Sanierung zu informieren und eventuell eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten finanziellen Lösungen zu finden.
Fazit und Ausblick
Die Anpassungen des KfW-Programms „Jung kauft Alt“ sind ein positives Signal für Familien, die in den Immobilienmarkt einsteigen möchten. Gleichzeitig erfordert die EEG-Novelle eine kritische Betrachtung der zukünftigen Bedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Immobilienmarkt bleibt dynamisch, und eine fundierte Beratung kann Ihnen helfen, die besten Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen oder zur Immobilienfinanzierung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen Experten zu wenden. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die besten Optionen für Ihre Situation zu finden.
Quelle: Jung kauft Alt 2026: Mehr Kredit
